10. Ein Fiasko
Nach geltendem Recht hat der Schöpfer eines Fotos das
ausschließliche Nutzungsrecht, das 70 Jahre gilt und nach seinem Tode
seinen Erben zufällt. Eine Verwendung des Bildes ist nur mit
ausdrücklicher Zustimmung des Rechteinhabers möglich.
Das Copyright für das Armstrong-Foto in dem
Programmheft hatte ursprünglich das Label Brunswick. Leider gibt es
diese Firma nicht mehr. Die Rechtsnachfolger von Brunswick (DECCA,
PolyGram, Matsushita, Seagram und zuletzt UMC) waren von dem
französischen Riesenkonzern Vivendi gekauft worden. Einen
Ansprechpartner habe ich dort nicht gefunden. Schließlich bat ich die
Deutsche Grammophon, die früher als Siemens-Tochter Bestandteil der
PolyGram war, um Hilfe. Dort gab man mir den Rat, über Agenturen nach
dem Rechteinhaber zu forschen.
In dem Programmheft fand ich neben dem
Copyrightvermerk der Firma Brunswick den Namen "Jean-Pierre Leloir". Ob
das der Fotograf ist? Schnell fand ich im Internet seine Adresse in
Paris und schrieb ihm eine E-Mail, in dem ich freundlich darum bat, das
Foto verwenden zu dürfen, falls er der Autor ist. Nach einigen Tagen
erhielt ich von ihm diese Antwort:
jean-pierre leloir photographe
38 avenue des ternes
75017 Paris-France
tel:33 (0)1 42 96 27 97
fax:33 (0)1 42 60 42 92
Bonjour,
I am pleased to answer your question.
I am the author of the Louis Armstrong photograph, taken at the club
Les Trois Mailletz in november 1955.
I regret not to be able to give you the permission to use this
picture on your home page.
Best regards.
Jean-Pierre Leloir
Das war für mich eine große Enttäuschung, zumal ich
in ähnlich gelagerten Fällen immer eine Zustimmung erhalten hatte.
Um mich vor Regressforderungen zu schützen, musste
ich den Teil des Bildes, das sich oberhalb des Autogramms befindet,
leider unkenntlich machen.
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