Louis Armstrong

 

10. Ein Fiasko

Nach geltendem Recht hat der Schöpfer eines Fotos das ausschließliche Nutzungsrecht, das 70 Jahre gilt und nach seinem Tode seinen Erben zufällt. Eine Verwendung des Bildes ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Rechteinhabers möglich.

Das Copyright für das Armstrong-Foto in dem Programmheft hatte ursprünglich das Label Brunswick. Leider gibt es diese Firma nicht mehr. Die Rechtsnachfolger von Brunswick (DECCA, PolyGram, Matsushita, Seagram und zuletzt UMC) waren von dem französischen Riesenkonzern Vivendi gekauft worden. Einen Ansprechpartner habe ich dort nicht gefunden. Schließlich bat ich die Deutsche Grammophon, die früher als Siemens-Tochter Bestandteil der PolyGram war, um Hilfe. Dort gab man mir den Rat, über Agenturen nach dem Rechteinhaber zu forschen.

In dem Programmheft fand ich neben dem Copyrightvermerk der Firma Brunswick den Namen "Jean-Pierre Leloir". Ob das der Fotograf ist? Schnell fand ich im Internet seine Adresse in Paris und schrieb ihm eine E-Mail, in dem ich freundlich darum bat, das Foto verwenden zu dürfen, falls er der Autor ist. Nach einigen Tagen erhielt ich von ihm diese Antwort:

jean-pierre leloir photographe
38 avenue des ternes
75017 Paris-France
tel:33 (0)1 42 96 27 97
fax:33 (0)1 42 60 42 92

Bonjour,
I am pleased to answer your question.
I am the author of the Louis Armstrong photograph, taken at the club Les Trois Mailletz in november 1955.
I regret not to be able to give you the permission to use this picture on your home page.
Best regards.

Jean-Pierre Leloir

Das war für mich eine große Enttäuschung, zumal ich in ähnlich gelagerten Fällen immer eine Zustimmung erhalten hatte.

Um mich vor Regressforderungen zu schützen, musste ich den Teil des Bildes, das sich oberhalb des Autogramms befindet, leider unkenntlich machen.